Mit der Einkommenssteuererklärung von der Lohnsteuerhilfe sind Sie sicher bei der Abgabe an das Finanzamt
Mit der Unterstützung unserer Lohnsteuerhilfe müssen Sie sich niemals allein mit dem Finanzamt über Ihre Einkommenssteuererklärung auseinandersetzen. Wir sind immer an Ihrer Seite. Eine fachkundig erstellte Einkommenssteuererklärung lohnt sich schon deshalb für jeden Steuerzahler, weil erst durch die Einkommenssteuererklärung zu viel gezahlte Steuern vom Finanzamt zurückerstattet werden können. Das trifft auf nahezu alle Nichtselbstständigen zu, die regelmäßig Lohnsteuervorauszahlungen leisten.
Unsere Lohnsteuerhilfe unterstützt unsere Mitglieder nicht nur bei der Erstellung der Einkommenssteuererklärung, sondern berechnet auch den voraussichtlichen Erstattungsanspruch. Liegt dann der Steuerbescheid vor, prüfen wir ihn sorgfältig. Ist er nicht korrekt, legen wir für Sie den Einspruch beim zuständigen Finanzamt ein.
Im Rahmen der gesetzlich eingeschränkten Beratungsbefugnis gem § 4 Nr.11 StBerG beraten wir unsere Mitglieder:
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Beim ersten Beratungstermin unterschreiben Sie Ihre Beitrittserklärung und entrichten Ihren ersten Mitgliedsbeitrag. Und schon stehen Ihnen alle Leistungen für unsere Mitglieder zur Verfügung.